Gibt es eine Mitschuld bei Fahrradunfällen ohne Fahrradhelm?

Mitschuld bei FahrrdunfallÜber eine generelle Helmpflicht für Fahrradfahrer wird in Deutschland seit den 1970er-Jahren diskutiert. Ein entsprechendes Gesetz wurde aber bis heute nicht erlassen. Und das, obwohl im deutschen Straßenverkehr statistisch jeden Tag mindestens ein Radfahrer ums Leben kommt. Ob und wann Sie bei einem Unfall ohne Fahrradhelm eine Mitschuld tragen, erfahren Sie bei uns.

Unser Fahrradhelm Test hat gezeigt, dass in vielen Fällen Fahrradhelme vor schwerwiegenden oder gar tödlichen Kopfverletzungen schützen können. Aber haben Sie sich schon mal gefragt, wie die rechtliche Situation aussieht? Kann Ihnen als Radfahrer, der sich bei einem Unfall aufgrund eines fehlenden Helms schwere Kopfverletzungen zuzieht, eine Mitschuld angelastet werden? Der Bundesgerichtshof hat nun im Juni 2014 ein höchstrichterliches Urteil gesprochen.

Mitschuld oder nicht? BGH entscheidet zugunsten von Radfahrern

In dem Fall ging es um eine Radfahrerin. Sie befuhr eine öffentliche Straße, als plötzlich eine am Rand parkende Autofahrerin die Fahrertür öffnete. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen, kollidierte mit der Tür und stürzte. Dabei zog sie sich schwere Schädel-Hirn-Verletzungen zu. Vor Gericht verlangte sie von der Unfallgegnerin und deren Versicherung Schadenersatz. Das OLG in Schleswig entschied im Jahr 2013 auf eine 20prozentige Teilschuld der Radfahrerin, weil sie keinen Fahrradhelm trug. Dieses Urteil wurde im Revisionsverfahren vom BGH aufgehoben, die Radfahrerin von einer Mitschuld freigesprochen. Begründung:

Zum Zeitpunkt des Unfalls habe es noch kein „allgemeines Verkehrsbewusstsein“ gegeben, wonach ein Sturzhelm „zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar“ sei. Zudem hätten zum Zeitpunkt des Unfalls nur 11 Prozent der Radfahrer innerorts einen Helm getragen.

Was bedeutet das für Sie? Vorerst riskieren Sie ohne Helm keine Mitschuld, wenn Sie das Fahrrad nur als Fortbewegungsmittel nutzen. Ganz anders könnte es jedoch aussehen, wenn Sie das Zweirad „sportlich betätigen“.

Mitschuld bei „sportlicher Betätigung“ nicht ausgeschlossen

Mitschuld bei sportlicher Betätigung nicht ausgeschlossenFahrradfahrer, die mit ihrem Drahtesel zu sportlichen Zwecken unterwegs sind, könnte bei fehlendem Helm im Falle eines Verkehrsunfalls durchaus eine Mitschuld treffen. Die Richter des BGH ließen nämlich die Frage, ob „bei sportlicher Betätigung des Radfahrers ein Nichttragen eines Schutzhelms ein Mitverschulden begründen kann“, ausdrücklich unbeantwortet.

Fahrradhelm sollte zur Grundausstattung gehören

Unabhängig davon sollten Sie beim Radfahren generell zu einem Fahrradhelm greifen. Er sollte heute genauso wie Klingel, Bremse und Reflektoren zur Grundausstattung eines jeden Radfahrers gehören. Ein sicherer Fahrradhelm mit GS- und CE-Prüfsiegel kann Sie sich nicht nur vor ernsthaften Verletzungen schützen. Sind zukünftig auch auf der sicheren Seite, wenn es um die Beurteilung einer möglichen Teilschuld wegen eines fehlenden Fahrradhelms geht. Künftig könnte sich die rechtliche Lage nämlich grundsätzlich ändern: Heute tragen 75 Prozent der Kinder und Jugendlichen Fahrradhelme, wodurch sich das „allgemeine Verkehrsbewusstsein“ bezüglich des Selbstschutzes mit einem Sturzhelm bereits spürbar verändert. Alles Testsieger aus unserem Kinderfahrradhelm Test finden Sie hier.
Um bei keiner Ihrer Fahrten mit dem Fahrrad eine Mitschuld zu riskieren, weil sie keinen Helm getragen haben, sollten Sie im Sinne Ihrer eigene Gesundheit und Sicherheit generell dazu übergehen, bei jeder Fahrt mit dem Rad einen Sturzhelm zu tragen. Dann spielt bei Klärung der Schuldfrage die aktuelle Rechtslage im Zweifelsfall keine Rolle mehr

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