Betrunken Fahrrad fahren – diese Strafen erwarten Sie

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Einigen Autofahrern dürfte die Situation bereits bekannt sein: Man hat nach einem gemütlichen Abend ein paar Bier getrunken und gönnt daher dem eigenen PKW eine kleine Pause. Zu groß ist das Risiko, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden und mit satten Strafen geahndet zu werden. Doch genau wie Autofahrer müssen sich auch Radfahrer an die gängige Straßenverkehrsordnung halten, um nicht zur Gefahr zu werden. Ist man nämlich betrunken auf dem Drahtesel unterwegs, drohen mitunter erhebliche Sanktionen, wie eine Strafanzeige, Bußgelder oder auch ein dauerhaftes Fahrverbot. Wir informieren Sie in den folgenden Zeilen, welche Promillegrenzen zu beachten sind und wann Ihnen wegen Fehlverhalten auf der Fahrbahn sogar der Führerschein entzogen wird.

Promillegrenzen Fahrrad

Auch beim Radeln ist zu viel Alkohol nicht erlaubt. Das sind die aktuellen Fahrrad-Promillegrenzen:

VerstoßMaßnahmenPunkte
Fahrradfahren mit mehr als 1,6 Promille- Geldstrafe
- Anordnung MPU
3
Auffälliges Fahrradfahren (Schlangenlinien etc.) mit mehr als 0,3 Promille- Strafanzeige-
Unfall verursacht mit mehr als 0,3 Promille- Strafanzeige-
Fahrradfahren unter Drogeneinfluss- Strafanzeige
- Anordnung MPU
-

Unfallgefahr steigt schon ab 0,2 Promille

Fahren unter Alkoholeinfluss ist der wohl wichtigste Grund, wenn es um ordentliche Strafen geht. Bereits Ausfallerscheinungen, wie das typische Fahren von Schlangenlinien, können zwei Punkte im Verkehrsregister sowie eine Geldstrafe von mehreren Hundert Euro zur Folge haben. Ein besonderes Augenmerk wird hier zudem den gesetzlich vorgeschriebenen Promillegrenzen zuteil, die auch für Radler Bestand haben. Mit oder ohne Alkohol – ein guter Helm aus unserem Fahrradhelm Test mindert das Risiko von Kopfverletzungen.

Auch bei wenig Promille ist das Unfallrisiko erheblich erhöht

Ist man mit unter 0,3 Promille unterwegs, sind keine rechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Dennoch ist für die eigene Sicherheit zu beachten, dass das Bewusstsein bereits ab 0,2 Promille dahingehend beeinflusst werden kann, dass sich das Unfallrisiko erhöht. Ab 0,8 Promille ist mit deutlichen Gleichgewichtsstörungen zu rechnen, sodass die Gefahr, mit dem Fahrrad die Kontrolle zu verlieren, deutlich steigt. Ist man mit mehr als 0,8 Promille auf dem Sattel unterwegs, sind daher bereits Geldstrafen in Höhe von 800 bis 3.700 Euro möglich. Ab 1,2 Promille erhöht sich die Summe bereits auf 1.200 bis 4.400 Euro, sofern Auffälligkeiten auszumachen sind oder es sogar zum Unfall kommt. Auch mit 3 Punkten in Flensburg sowie einer Strafanzeige ist in diesem Fall zu rechnen.

Ab 1,6 Promille kommt man um satte Sanktionen nicht mehr herum

Ab 1,6 Promille ist eine absolute Fahruntüchtigkeit nicht mehr von der Hand zu weisen und es droht der Entzug des Auto-Führerscheins. Grund ist der, dass die betreffende Person ihre Verkehrsteilnehmer erwartungsgemäß nicht nur mit dem Rad, sondern auch mit dem Auto gefährdet. Zudem liegt eine Straftat vor und die Fahrerlaubnisbehörde verhängt eine MPU, die auch für Radler ohne Führerschein gilt. Innerhalb einer festgesetzten Frist ist der Fahrer verpflichtet, ein medizinisch-psychologisches Gutachten, auch Idiotentest genannt, vorzulegen um damit die Eignung als Fahrer zu belegen. Wer hier nicht besteht oder den Test gar verweigert, der verliert seine Fahrerlaubnis. Nicht nur die Kosten der MPU müssen selbst getragen werden, auch eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 bis 5.900 Euro sowie bis zu sieben Punkte in Flensburg sind zu erwarten. Wenn auch aktuell noch die 1,6 Promille Grenze gilt, steht schon seit längerem die Überlegung im Raum, diese Grenze auf 1,1 Promille herabzusetzen.

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Bei zuviel Alkohol sollte auch der Drahtesel lieber stehen bleiben. Bereits ab 0,3 Promille können Strafen drohen

Besser auf Taxi, Bus und Bahn ausweichen

Sofern Sie betrunken auf dem Drahtesel unterwegs sind, riskieren Sie nicht nur ihr eigenes Wohl, sondern auch das Ihrer Mitmenschen. Lassen Sie daher den Drahtesel im Zweifel für einen Abend stehen und greifen Sie auf Bus oder Bahn zurück. Andernfalls tragen nicht nur Sie die Konsequenzen für Ihr Fehlverhalten.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Bereits Ausfallerscheinungen können zwei Punkte im Verkehrsregister & Geldstrafe zur Folge haben
  • Ab 0,8 Promille drohen Geldstrafen von 800 bis 3.700 Euro zwecks realistischer Gefahr des Kontrollverlusts
  • Ab 1,2 Promille erhöht sich die mögliche Geldstrafe bereits auf 1.200 bis 4.400 Euro & 3 Punkten in Flensburg
  • Ab 1,6 Promille ist eine absolute Fahruntüchtigkeit belegt & es wird eine MPU verhängt
  • Wird mittels Gutachten Fahruntüchtigkeit bestätigt, wird der Führerschein entzogen
  • Sowohl die Kosten der MPU als auch eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 bis 5.900 Euro sind selbst zu tragen. Zusätzlich sind bis zu sieben Punkte in Flensburg zu erwarten
  • Aktuelle 1,6 Promille Grenze kann künftig auf 1,1 Promille herabgesetzt werden

2 thoughts on “Betrunken Fahrrad fahren – diese Strafen erwarten Sie

  1. Hallo, ich wurde mit 1,9 Promille betrunken auf dem Fahrrad erwischt. Muss ich jetzt mit einer MPU rechnen?

    1. Hallo Lukas,
      das liegt im Ermessen der Verkehrsbehörde. Bei einem so hohen Promillewert auf dem Fahrrad ist das aber durchaus denkbar.

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